Osteopathie
Patienteninformation: Ärztliche Bescheinigung für Osteopathie und gesetzliche Krankenkassen
Sie erwägen eine osteopathische Behandlung oder benötigen hierfür eine ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse? Bitte beachten Sie hierzu die folgenden rechtlichen und medizinischen Rahmenbedingungen in unserer Praxis:
Vorangehende Untersuchung und Bescheinigung sind Privatleistungen
Da die Osteopathie keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist, darf auch die dafür notwendige ärztliche Voruntersuchung sowie das Ausstellen einer Bescheinigung oder eines Attests nicht über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
- Die Untersuchung und die Bescheinigung erfolgen daher als Selbstzahlerleistung.
- Sie erhalten von uns eine transparente Abrechnung analog der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 70.-€
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Da Osteopathie nicht zum Standard-Leistungskatalog der GKV gehört, müssen Patienten die Kosten für die Therapie in der Regel zunächst selbst tragen (üblicherweise zwischen 80 und 150 Euro pro Sitzung).
- Bezuschussung: Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten jedoch anteilig als freiwillige Satzungsleistung.
- Voraussetzung: Die meisten Kassen fordern hierfür im Vorfeld eine formlose ärztliche Bescheinigung (oft fälschlicherweise als „Rezept“ bezeichnet), die bestätigt, dass die Behandlung medizinisch sinnvoll ist.
- Wissenschaftliche Einordnung & Medizinische Alternativen
Wir orientieren uns in unserer Praxis an den offiziellen medizinischen Leitlinien, um Ihnen die sicherste und effektivste Therapie anzubieten:
- Osteopathie bei Kreuzschmerzen: In der Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) Kreuzschmerz hat die Osteopathie keine „Kann-Empfehlung“ erhalten, da die wissenschaftliche Beweislage (Evidenz) für Rückenschmerzen derzeit als unklar bewertet wird. Da von der Methode jedoch keine Schäden zu erwarten sind, wird sie von der Leitlinie auch nicht direkt abgelehnt.
- Empfohlene Alternativen der Leitlinie: Für anhaltende Beschwerden (über 2 Wochen) spricht die Leitlinie klare Empfehlungen für andere manuelle und aktive Verfahren aus:
- Manuelle Medizin: Es gibt eine ausdrückliche „Kann-Empfehlung“ für allgemeine Manuelle Therapien (wie Mobilisation oder Manipulation). Diese können – je nach Qualifikation – von Ärzten (Chirotherapie) oder Physiotherapeuten durchgeführt werden.
- Aktive Bewegungstherapie: Es besteht eine starke „Soll-Empfehlung“ für aktive Krankengymnastik in Kombination mit einer adäquaten Schmerzmedikation.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu den Behandlungsmöglichkeiten oder zur Ausstellung der Bescheinigung haben.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu den Behandlungsmöglichkeiten oder zur Ausstellung der Bescheinigung haben.
