Jugendarbeitsschutzuntersuchung
In Bayern ist die Berechtigung für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung 1 (Erstuntersuchung) und 2 (Nachuntersuchung) gesetzlich für alle Personen unter 18 Jahren verpflichtend, die eine Ausbildung oder Beschäftigung beginnen, die länger als zwei Monate dauert und nicht geringfügig ist.
reguläre Krankenkassen-Vorsorge: Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 findet im Alter von 12–14 Jahren statt, die J2 im Alter von 16–17 Jahren. Diese werden direkt über die Versichertenkarte der Krankenkasse abgerechnet
Erhalt des Untersuchungsberechtigungsscheins (UBS)
- Über die Schule: Besucht die jugendliche Person noch eine allgemeinbildende Schule in Bayern, stellt in der Regel die zuletzt besuchte Vollzeitschule den Berechtigungsschein mitsamt Erhebungsbogen direkt aus.
- Online-Beantragung: Falls kein Schein über die Schule vorliegt, kann der Antrag über das
- Bayern Portal https://www.bayernportal.de/digital
- gestellt werden. Das Verfahren wird automatisch an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermittelt und dauert bis zu 3 Werktage. Alternativ steht die bundesweite Plattform de zur Verfügung (für Jugendliche ab 16 Jahren eigenständig per Online-Ausweis, darunter durch die Eltern).
Die beiden Untersuchungsarten im Überblick
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Untersuchung |
Zeitpunkt |
Gültigkeit / Frist |
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1. Erstuntersuchung |
Vor Beginn der Ausbildung / Beschäftigung. |
Darf maximal 14 Monate vor Arbeitsbeginn zurückliegen. |
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2. Nachuntersuchung |
Nach dem ersten Beschäftigungsjahr (falls noch minderjährig). |
Muss 10 bis 12 Monate nach dem Start stattfinden. Liegt sie nach 14 Monaten nicht vor, greift ein Beschäftigungsverbot. |
Wichtige Hinweise für den Arztbesuch
Die Untersuchung ist für die Jugendlichen völlig kostenfrei. Der Freistaat Bayern übernimmt die Kosten, sofern der Berechtigungsschein zum Termin in der Praxis vorgelegt wird.
Bring zum Arzttermin folgendes mit:
- Den Untersuchungsberechtigungsschein.
- Den ausgefüllten und von den Eltern unterschriebenen Erhebungsbogen (steht auch über das Bayerische Bestellsytem bereit).
- Den Impfausweis.
