Behandlung/ Nachbehandlung
Patienteninformation zur Kostenübernahme bei nicht ärztlich veranlasster Diagnostik
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt ärztliche Leistungen nur, wenn hierfür eine medizinische Notwendigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung besteht.
Nicht jede Untersuchung oder jedes Testergebnis begründet daher automatisch einen Anspruch auf eine kassenärztliche Beratung oder Behandlung.
Dies betrifft insbesondere:
* selbst gekaufte und durchgeführte Schnelltests aus Apotheken, Drogerien oder Supermärkten,
* privat veranlasste Laboruntersuchungen,
* Empfehlungen oder Diagnosen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern,
* Empfehlungen oder Untersuchungen von Privatärztinnen und Privatärzten außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ein positiver Schnelltest oder eine Empfehlung einer anderen Stelle ersetzt keine vertragsärztliche Indikationsstellung. Die medizinische Beurteilung, ob eine Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden darf, obliegt ausschließlich der behandelnden Vertragsfachärztin bzw. dem behandelnden Vertragsfacharzt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Erfolgt die ärztliche Beratung, Untersuchung oder Befundbewertung ausschließlich aufgrund eines selbst veranlassten Tests oder einer Empfehlung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne dass eine Kassenleistung / Zielauftragsüberweisung vorliegt, handelt es sich um eine privat zu vergütende Leistung.
Diese Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. In der Regel erfolgt die Abrechnung nach den GOÄ-Ziffern 3 und 7 zum 2,5-fachen Steigerungssatz ggf. zzgl. Sachkosten / Fremdleistungen (z.B. Blutabnahme/ Labor).
Selbstverständlich werden ggf. Behandlungsbedürftige Erkrankungen, die im Rahmen der ärztlichen Untersuchung festgestellt werden und die Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen, entsprechend als Kassenleistung weiter behandelt.
Für ein Zweitmeinungsverfahren (GKV Leistung) als Fremd-/ Vertretungspatient legen Sie bitte eine entsprechende (Zielauftrags-) Überweisung zum Facharzt für Allgemeinmedizin bei uns vor.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
